Schulanmeldungen für das Schuljahr 2025/2026
Alle Kinder, die in der Zeit vom 01.07.2018 bis 30.06.2019 geboren wurden, werden zum 11.08.2025 schulpflichtig.
Das Aufnahmeverfahren für diese Kinder findet an unserer Grundschule zu folgenden Zeiten statt:
Montag, den 02.09.2024 und Mittwoch, den 04.09.2024
jeweils 08:00 Uhr - 11:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16.30 Uhr
Abweichend zu diesen Zeiten kann im Einzelfall telefonisch ein separater Termin in der Schule vereinbart werden.
Mitzubringen sind das Familienstammbuch bzw. die Geburtsurkunde des Kindes, Personalausweis des/der Erziehungsberechtigten und gegebenenfalls ein Nachweis über das alleinige Sorgerecht.
Gern können Sie das Formular zur Schulanmeldung und die Schweigepflichtentbindung bereits im Vorhinein ausfüllen und zum Schulaufnahmetermin mitbringen. Das Formular ist von allen Sorgeberechtigten zu unterzeichnen.
Grundlage für die Aufnahme der Kinder in die zuständige Grundschule ist die Satzung über die Schulbezirke der Grundschulen der Stadt Großenhain vom 08.02.2024. Für die 1. Grundschule Großenhain, die 2. Grundschule „Bobersberg“, die 4. Grundschule „Am Schacht“ und die Grundschule Zabeltitz wurde ein gemeinsamer Schulbezirk gebildet. Innerhalb des gemeinsamen Schulbezirkes besteht ein Wahlrecht für die Anmeldung der Schulanfänger.
Der Aufnahmebescheid wird allen Eltern am 16.05. 2025 postalisch zugestellt.
Auskünfte über die Schulbezirkssatzung erhalten die Eltern in der Stadtverwaltung Großenhain (Tel.: 03522/304-216), an unserer Grundschule bzw. unter www.grossenhain.de.
Hinweis: Sollten Sie für Ihr Kind im vergangenen Schuljahr einen Rückstellungsbescheid erhalten haben, so müssen Sie es für das Schuljahr 2025/2026 erneut an einer Grundschule anmelden.
Zum Download der Formulare geht es hier:
Antrag auf Aufnahme in die Klassenstufe 1 an einer offentlichen Grundschule.pdf
Anzeige der Anmeldung fur die Klassenstufe 1 an einer Grundschule in freier Tragerschaft.pdf
Schweigepflichtentbindung_Kita.pdf