Zur Absicherung der Beförderung für betreute Schüler gibt es folgende Regelungen:
Bis zum 20. März 2020 erfolgt die Beförderung vorerst nach dem Regelfahrplan des ÖPNV, der Schulbusse und des Schülerspezialverkehrs, letzterer nach konkretem Bedarf.
Ab 23. März 2020 gilt der Ferienfahrplan. Es verkehren keine Schulbusse oder der bis dahin eingerichtete Schülerspezialverkehr mehr. Kinder, die aufgrund eines nachgewiesenen Betreuungsbedarfes an Ihrer Schule betreut werden und die Schule nicht mit dem Ferienangebot des ÖPNV erreichen können, werden nach Prüfung mittels Schülerspezialverkehr befördert. Diese Regelung gilt bis zum 9. April 2020. In den Osterferien erfolgt keine Beförderung.
Zur Organisation des nötigen Schülerspezialverkehrs benötigen das Landratsamt Meißen unverzüglich folgende Angaben für jeden Betreuungsschüler, der ab 23. März 2020 nicht mit ÖPNV oder privat befördert die Schule erreichen kann:
- Name, Vorname
- korrekte Wohnanschrift
- Name + Kontakt Sorgeberechtigte (Festnetz oder Handynummer)
- Kalendertage (Datum bzw. Zeitraum), an denen Beförderung notwendig ist
- Beginn und Ende der Betreuung (Ankunfts- bzw. Abholzeit)